Komplexe Bauplanung

Sie bezieht sich auf die fachgerechte Planung vieler Arten von Hochbauten. Komplex heißt, dass sämtliche Teilleistungen, die zu einem kompletten Bauprojekt gehören, wie die Gesamtbeantragungsunterlagen zur Baugenehmigung, inclusive der Statik, Brandschutz, Wärmeschutz (Energieberechnung), zeichnerische Darstellungen durch mein Büro hergestellt werden. Nur für die Spezialgewerke wie Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroplanung Vermessung und Bodengutachten werden spezielle Fachleute mit einbezogen. Dies gilt z.B. für folgende Bauvorhaben:

  • Einfamilienhaus in fast allen Bauarten (außer Baumhäuser, Holzhäuser, Hausboote)
  • Mehrgeschossigem Wohnungs- und Bürobauten
  • Hallenbau als Stahlbau, Stahlbetonbau oder in Kombinationen zu Mauerwerksbau – Stahlbeton oder in anderen Kombinationen mit Holzbau
  • Freiflächen-Photovoltaikanlagen
  • Sanierungsobjekte und bauliche Veränderungen im Baubestand

Dazu ein Beispiel...

Die Auftraggeber besitzen ein Grundstück oder möchten es erst noch erwerben und mit einer baulichen Anlage versehen lassen. Sie tragen Ihr Anliegen dem Ingenieurbüro vor. Es erfolgt durch uns eine Prüfung der Bebaubarkeit in planungstechnischen und in baurechtlicher Hinsicht. D.h. darf das Planvorhaben überhaupt an dieser Stelle errichtet werden und mit welchen Randbedingungen eines Flächennutzungsplans, einer Satzung oder eines Bebauungsplans der jeweiligen Gemeindelage muss man sich auseinander setzen.

Liegen keine der Angaben vor, so wird vom Ing.-büro umfänglich geprüft ob und wie überhaupt gebaut werden kann und ob eine Erschließung örtlich gegeben ist. Hierzu werden ggf. auch Recherchen bei den Bauämtern und Ver- und Entsorgungsfirmen unternommen.

Das Ergebnis wird innerhalb einer baufachlichen Stellungnahme erarbeitet und dem Auftraggeber übergeben und erklärt.

Dann wird ein Baukonzept entwickelt, indem alle Randbedingungen und die Wünsche des Bauherrn eingearbeitet sind.

Es erfolgt die Vorlage dessen und eine umfängliche Erörterung mit dem Baukunden. Es wird dieses Konzept mit allen Vor- und Nachteilen diskutiert, die Grobkosten erstellt u.v.m. Erst wenn der Bauherr mit den Vorschlägen/Konzepten einverstanden ist werden von ihm die aktuelle Liegenschaftskarte, der Grundbuchauszug/Kaufvertrag zum Grundstück und nicht zuletzt der Baugrundaufschluss abverlangt. Ein entsprechender Planungsvertrag wird entweder vor Beginn aller Planungs- und Grundlagenleistungen abgeschlossen, oder erst dann, wenn alle Kriterien bekannt sind. Bei Letzterem ist die Leistungsphase 1 + 2 wie zuvor beschrieben gesondert zu vergüten. Danach erfolgen die Planungsphasen der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung.

Wenn keine Änderungen zu befürchten sind, können Kosten und Zeiten erspart werden, indem auch gleich in Ausführungsqualität geplant werden kann.

Detaillierte Ausführungsplanungen sind so gen. Anleitungen zum Handeln. Kein Problem bleibt dabei offen. Damit ist die Bauaufgabe auch für jede ausführende Baufirma klar definiert und es kann nicht zu Fehlern bei der Baudurchführung kommen. Ebenso sind durch das Vorliegen detaillierter Planungsleistungen nichtkalkulierte Bauleistungen ausgeschlossen. Dann sind alle am Bau Beteiligten sicher und müssen nicht mit etwaigen Mehrleistungen, Nachträgen, Bauärgernissen, Zeitverzögerungen oder mit Mehraufwendungen rechnen.

Vorteil einer komplexen Planung durch ein Ing.-büro ist:
Hier werden sämtliche Berechnungen der Bauphysik und der Statik zeitgleich mit der zeichnerischen Arbeit vorgenommen, sodass die Erkenntnisse aus den Berechnungen sofort in die Zeichnungen einfließen. Deshalb sind konstruktive Änderungen ausgeschlossen und die Zeichnungen basieren auf Detaillösungen, die als Planungsgrundlagen feststehen.

Da die Statik (=Tragwerksplanung) und die bauphysikalischen Berechnungen im selben Büro und meist von der gleichen Person vorgenommen werden, können von vorn herein optimale Grundrisse entwickelt werden, die dem Bauherrn Kosten, Zeiten und Ärgernisse ersparen. Handelt es sich um größere Bauten, die Spezialplanungen hinsichtlich von Elektro-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanungen erfordern, so kann und sollte deren Koordination auch von meinem Büro übernommen werden, damit auch Erkenntnisse aus den speziellen Planungsleistungen in die Bauplanung rechtzeitig mit berücksichtigt werden können.

Selbstverständlich werden von diesem Büro auch sämtliche Antragsverfahren durchgeführt, die zu einer Baugenehmigung führen. Liegt die Baugenehmigung vor, dann führt dieses Ing.-büro auch die erforderlichen Bewehrungsabnahmen und weitere konstruktive Abnahmen durch, sofern es dazu vertraglich gebunden und berechtigt ist. Somit bleibt der Hauptplanungsauftrag in einer Hand, was für den Bauherrn die meist schnellste und unkomplizierte Art der Auftragsabwicklung ist.

Werden Bauplanungsaufträge im Baubestand übernommen, so gilt die eben beschriebene Weise analog. Allerdings wird die Bestandsaufnahme dazu ebenfalls durch das Büro Möhser selbst durchgeführt und hergestellt damit auch sämtliche Erkenntnisse aus den Zuständen des Baubestandes sogleich in die Planung einfließen können.

Sonderfälle

Photovoltaikanlagen auf vorhandene Dächer:

Um die Wünsche der Investoren erfüllen zu können, müssen umfangreiche Untersuchungen zu jedem Dach angestellt werden.

Diese beziehen sich hauptsächlich auf die alten statischen Nachweise der Dachkonstruktionen, auf die neuen Anforderungen der Normen – bezogen auf die Schnee- und Windgebiete und der Umgebungseinflüsse und auf den tatsächlich vorhandenen Bauzustand.

Erst wenn diese Faktoren sorgfältig berechnet und örtlich geprüft wurden kann dem Ansinnen stattgegeben werden.

Oft jedoch sind diese Belegungen aufgrund der schlechten statischen Voraussetzungen nicht möglich.

Genau diese Untersuchungen werden durch mein Büro gefertigt.

Leichtsinniges Handeln wird allerdings immer wieder festgestellt, indem Eigentümer PV-Anlagen auf ihren Dächern montieren lassen und der Montagefirma einen statischen „Freibrief“ geben obwohl sie die statische Eignung nie nachweisen ließen und weshalb es oftmals zu Bau- und Personenschäden kommt.

Kriminell wird es aber dann, wenn solche Dächer mit PV-Anlagen belegt werden, obwohl man in Kenntnis der Instabilität dieser Dächer ist.

Photovoltaikanlagen freistehend:

Für die Bebauung eines Grundstücks mit einer freistehenden PVA wird zunächst das Areal auf seine Bebaubarkeit hin geprüft. Wenn die baurechtlichen Bedingungen dafür bisher nicht gegeben sind, so fertigen wir das komplette Änderungsverfahren des erforderlichen Flächennutzungsplanes der Region sowie das Bebauungsplan-Verfahren. Selbstverständlich erarbeiten wir die dafür erforderlichen Unterlagen für ein Baugenehmigungsverfahren und dies inclusive der Statik, des Brandschutzes und des erforderlichen Baurechtes.

Baukontrollen und deren Dokumentationen sind ebenfalls ein Bestandteil unserer Leistungen.